Wo wird gefördert?

Karte der antragsberechtigten Kommunen
Karte der antragsberechtigten Kommunen

Eine Förderung ist innerhalb der Gebietskulisse möglich. Antragsberechtigt sind 62 Verbandsgemeinden, eine verbandsfreie Gemeinde und eine kreisfreie Stadt sowie fünf Landkreise, deren Kreisgebiet komplett in der Förderkulisse liegen. 

Die Entscheidung über die Förderkulisse wurde auf Basis des Strukturindexes des Statistischen Landesamtes festgelegt. Dieser Index vergleicht die strukturellen Chancen und Herausforderungen im Land auf der Ebene der Verbandsgemeinden. 

Der Bericht Nr. 65 (2024) des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz über die Methodik und Ergebnisse der „Analyse der regionalen strukturellen Chancen und Herausforderungen“ ist unter dem angegebenen Link abrufbar.