Antragstellung
Die antragsberechtigten Gebietskörperschaften können ihre Anträge auf Zuwendung aus dem Regionalen Zukunftsprogramm in dem Zeitraum vom 1. März 2025 bis zum Ablauf des 31. August 2025 stellen.
Der digitale Antrag ist direkt bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) als Bewilligungsbehörde einzureichen.
> Zur Digitalen Antragsplattform (verfügbar ab 1. März 2025)
Für die Bearbeitung ist eine Registrierung/Anmeldung bei „Mein ELSTER“ erforderlich.