Was wird gefördert?
Mit den Mitteln des Regionalen Zukunftsprogramms sollen Maßnahmen gefördert werden, die die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse befördern. Hierdurch sollen die antragsberechtigten kommunalen Gebietskörperschaften bei der Umsetzung von Entwicklungspotenzialen unterstützt sowie im Bemühen um nachhaltiges Handeln gestärkt werden. Die nach diesem Gesetz geförderten Maßnahmen sollen insbesondere dazu beitragen, Strukturdefizite abzubauen beziehungsweise deren Folgen abzuschwächen, die wirtschaftliche Entwicklung zu fördern, eine klimagerechte Infrastruktur und Versorgung weiterzuentwickeln sowie den sozialen Zusammenhalt zu stärken.
Eine Orientierung bei der Auswahl geeigneter Maßnahmen gibt die Positivliste. Sie ist als Anlage 2 auch Teil des LGRZN.